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Ratgeber für Lehrkräfte

Klassenfahrt planen

Von der ersten Idee bis zur Abrechnung nach der Rückkehr. Mit Zeitplan, Checkliste zum Ausdrucken und den Punkten, die erfahrungsgemäß liegenbleiben.

Von Johan Stölzel Stand: September 2026 Alle Ratgeber

Eine Klassenfahrt zu organisieren ist zum größten Teil Verwaltungsarbeit. Zwischen der Idee und der Abfahrt liegen Genehmigungen, Angebote, Elternabende, Einverständnisse und eine Kalkulation, die aufgehen muss. Wer früh anfängt und die Reihenfolge kennt, spart sich den Großteil des Stresses.

Dieser Leitfaden beschreibt den üblichen Ablauf an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland. Die genauen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und Schule, deshalb steht an den entscheidenden Stellen ein Hinweis, wo Sie nachsehen sollten.

Inhalt

  1. Zeitplan: wann was ansteht
  2. Der Ablauf in acht Schritten
  3. Checkliste zum Ausdrucken
  4. Kosten, Kalkulation und Zuschüsse
  5. Genehmigung, Aufsichtspflicht, Einverständnisse
  6. Teilnehmerdaten und Datenschutz
  7. Digital organisieren statt auf Papier
  8. Die erste eigene Klassenfahrt
  9. Häufige Fragen

Zeitplan: wann was ansteht

Als Vorlauf gelten neun bis zwölf Monate als komfortabel. Bei beliebten Zielen und in der Hochsaison zwischen Mai und Juli sollten Sie eher früher anfangen, weil Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte dann lange im Voraus ausgebucht sind.

12 bis 9 Monate vorher

Ziel und Zeitraum grob festlegen, Rahmen mit der Schulleitung klären, erste Angebote einholen. Prüfen, welche Vorgaben Ihr Bundesland und die Schulkonferenz zu Dauer, Häufigkeit und Kostenobergrenze machen.

9 bis 6 Monate vorher

Antrag bei der Schulleitung stellen, Begleitpersonen festlegen, Unterkunft und Anreise verbindlich buchen. Elternabend ansetzen und dort die Kalkulation vorstellen.

6 bis 3 Monate vorher

Elternbrief mit Anmeldung und Zahlungsplan verschicken, Anzahlungen einsammeln, Programm buchen. Familien auf mögliche Zuschüsse hinweisen, damit Anträge rechtzeitig gestellt werden.

3 Monate bis 4 Wochen vorher

Einverständniserklärungen und Gesundheitsangaben einsammeln, Restzahlungen prüfen, Programm feinplanen, Notfallkette und Zimmeraufteilung festlegen.

Die letzte Woche

Notfallliste ausdrucken, Packliste verteilen, Treffpunkt und Zeiten bestätigen, Tickets und Buchungsbestätigungen zusammenstellen.

Nach der Rückkehr

Abrechnung erstellen, Restbeträge ausgleichen, Belege ablegen, Rückmeldungen einsammeln und die Teilnehmerdaten löschen.

Der Ablauf in acht Schritten

1 · Rahmen klären, bevor Sie planen

Bevor Sie Ziele vergleichen, sollten Sie wissen, was überhaupt erlaubt ist. Die Schulkonferenz legt in der Regel die Grundsätze fest: wie oft Fahrten stattfinden, wie lange sie dauern dürfen und welche Kostenobergrenze gilt. Diese Grundsätze stehen meist in einem Beschluss oder in der Hausordnung.

Darüber liegen die Richtlinien des Bundeslandes. Sie regeln unter anderem, wie viele Schulfahrten in einer Schullaufbahn zulässig sind und welche Obergrenzen gelten. Die Landesbildungsserver und Schulministerien veröffentlichen diese Vorgaben; ein Blick dort erspart später unangenehme Rückfragen.

2 · Ziel, Termin und Begleitung

Das Ziel entscheidet über fast alles Weitere: Anreisedauer, Kosten, Programm und die nötige Zahl an Begleitpersonen. Beziehen Sie die Klasse früh ein, das erhöht die Bereitschaft, sich später an Absprachen zu halten.

Klären Sie gleichzeitig, wer mitfährt. Üblich sind zwei Begleitpersonen pro Klasse, bei gemischten Gruppen möglichst beiderlei Geschlechts. Wer als Begleitung infrage kommt und ob Eltern mitfahren dürfen, regelt Ihr Bundesland unterschiedlich.

3 · Angebote einholen und kalkulieren

Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein, für Unterkunft und Anreise getrennt. Rechnen Sie von Anfang an mit Nebenkosten: Eintritte, Nahverkehrstickets, Kurtaxe, Trinkgelder, ein Puffer für Unvorhergesehenes. Kalkulieren Sie außerdem die Freiplätze ein, die viele Häuser und Busunternehmen ab einer bestimmten Gruppengröße gewähren.

Wichtig für die Genehmigung: Die Schulleitung darf eine Fahrt in der Regel nur freigeben, wenn die Finanzierung gesichert ist. Eine belastbare Kalkulation gehört deshalb an den Anfang, nicht ans Ende.

4 · Antrag stellen und buchen

Mit Ziel, Zeitraum, Begleitpersonen und Kalkulation stellen Sie den Antrag bei der Schulleitung. Erst nach der Genehmigung sollten Sie verbindlich buchen. Achten Sie auf Stornofristen und darauf, wer im Ernstfall haftet: Buchungen auf eigenen Namen können teuer werden.

5 · Eltern informieren

Der Elternabend ist der Punkt, an dem sich später entscheidet, wie viele Rückfragen Sie bekommen. Stellen Sie Ziel, Programm, Kosten, Zahlungstermine und Rücktrittsbedingungen vor. Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Familien mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket einen Zuschuss beantragen können, und nennen Sie eine Frist dafür.

Im Anschluss geht ein schriftlicher Elternbrief heraus, der dieselben Angaben noch einmal enthält, dazu die Anmeldung und die Einverständniserklärungen.

6 · Angaben und Einverständnisse einsammeln

Für die Fahrt brauchen Sie von jeder Person einen Notfallkontakt, Angaben zu Allergien, Medikamenten und Ernährung sowie die Einverständnisse der Erziehungsberechtigten. Üblich sind Erlaubnisse für Alleinausgang in Gruppen, Baden und Schwimmen, eigenständige Medikamenteneinnahme und Fotoaufnahmen.

Setzen Sie dafür eine klare Frist und planen Sie eine Erinnerungsrunde ein. Erfahrungsgemäß fehlen zwei Wochen vor Abfahrt noch immer einzelne Zettel.

7 · Die letzten Wochen

Jetzt entsteht aus den Angaben die Notfallliste, die die Begleitpersonen mitnehmen: Name, Notfallkontakt, Besonderheiten. Dazu kommen Packliste, Zimmeraufteilung, Regeln für die Fahrt und ein Ablaufplan für jeden Tag. Sammeln Sie Tickets und Buchungsbestätigungen an einer Stelle, digital und zusätzlich ausgedruckt.

8 · Nach der Rückkehr

Rechnen Sie zügig ab, solange die Belege noch beisammen sind. Erstatten Sie Restbeträge, dokumentieren Sie die Verwendung und holen Sie eine kurze Rückmeldung von Klasse und Begleitpersonen ein. Diese Notizen sind bei der nächsten Fahrt mehr wert, als man im Moment denkt.

Zum Schluss: Löschen Sie die Gesundheits- und Notfallangaben. Sie werden nach der Fahrt nicht mehr gebraucht und gehören zu den sensibelsten Daten, die eine Schule verarbeitet.

Checkliste zum Ausdrucken

Sechzehn Punkte, die auf keiner Klassenfahrt fehlen sollten. Über die Druckfunktion Ihres Browsers erhalten Sie daraus eine saubere Seite ohne Menü und Bilder.

Vor der Fahrt

  • Vorgaben von Bundesland und Schulkonferenz geprüft
  • Ziel, Zeitraum und Begleitpersonen festgelegt
  • Angebote eingeholt und Kalkulation aufgestellt
  • Antrag gestellt und Genehmigung erhalten
  • Unterkunft und Anreise gebucht, Stornofristen notiert
  • Elternabend durchgeführt, Elternbrief verschickt
  • Anmeldungen und Anzahlungen vollständig
  • Auf Zuschüsse hingewiesen, Frist genannt

Kurz vor der Abfahrt

  • Einverständniserklärungen vollständig
  • Gesundheitsangaben und Notfallkontakte eingesammelt
  • Notfallliste erstellt und ausgedruckt
  • Packliste verteilt, Zimmeraufteilung geklärt
  • Tagesprogramm mit Zeiten und Adressen steht
  • Tickets und Buchungsbestätigungen griffbereit

Nach der Rückkehr

  • Abrechnung erstellt, Restbeträge ausgeglichen
  • Gesundheits- und Notfallangaben gelöscht

Kosten, Kalkulation und Zuschüsse

Was eine Klassenfahrt kosten darf, ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Die Obergrenze ergibt sich aus den Richtlinien des Bundeslandes und dem Beschluss der Schulkonferenz. Fragen Sie im Sekretariat nach dem geltenden Wert, bevor Sie kalkulieren.

Denken Sie beim Aufstellen der Kalkulation an die Posten, die gern untergehen: Eintritte und Führungen, Nahverkehr vor Ort, Kurtaxe, Reiserücktrittsversicherung, Verpflegung auf der Anreise und ein Puffer von etwa fünf Prozent. Rechnen Sie außerdem mit der Möglichkeit, dass einzelne Schüler:innen kurzfristig absagen.

Zuschüsse für Familien

Familien, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, können die Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt erstattet bekommen. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Haushalte mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Antrag läuft über das Jobcenter oder die Kommune, und er sollte gestellt werden, bevor die Fahrt stattfindet.

Daneben gibt es Fördertöpfe, die je nach Ziel und Thema greifen: Mittel für Gedenkstättenfahrten, Zuschüsse für Fahrten in die Bundeshauptstadt, Programme von Fördervereinen und Stiftungen. Ein früher Hinweis an die Elternschaft ist hier oft wirksamer als eine spätere Sammelaktion.

Genehmigung, Aufsichtspflicht, Einverständnisse

Eine Klassenfahrt ist eine schulische Veranstaltung. Daraus folgt zweierlei: Für die Schüler:innen besteht in der Regel Teilnahmepflicht, und für die begleitenden Lehrkräfte gilt die Aufsichtspflicht in vollem Umfang, rund um die Uhr und auch nachts.

Wie weit die Aufsicht im Einzelfall reicht, hängt von Alter, Reife und Situation der Gruppe ab. Ältere Jahrgänge dürfen sich in Gruppen frei bewegen, wenn Regeln, Zeiten und Erreichbarkeit klar vereinbart sind und die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben. Halten Sie solche Absprachen schriftlich fest.

Für Baden und Schwimmen gelten besonders strenge Anforderungen. Die meisten Bundesländer verlangen dafür eine gesonderte Erlaubnis der Eltern, einen Nachweis über die Schwimmfähigkeit und eine Aufsichtsperson mit entsprechender Qualifikation. Prüfen Sie das für Ihr Bundesland, bevor Sie einen Badetag ins Programm nehmen.

Wo Sie die verbindlichen Vorgaben finden

Maßgeblich sind die Schulfahrtenrichtlinien Ihres Bundeslandes und der Beschluss Ihrer Schulkonferenz. Beides bekommen Sie über das Sekretariat oder über den Landesbildungsserver. Eine Übersicht der Angebote aller Länder führt der Deutsche Bildungsserver. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung.

Teilnehmerdaten und Datenschutz

Für eine Klassenfahrt erheben Sie Angaben, die zu den sensibelsten gehören, die in der Schule anfallen: Allergien, Medikamente, Erkrankungen. Das sind Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO, und sie betreffen in aller Regel Minderjährige.

Drei Grundsätze helfen dabei, das sauber zu halten. Erstens: Erheben Sie nur, was Sie für die Fahrt wirklich brauchen. Eine vollständige Krankenakte gehört nicht dazu. Zweitens: Beschränken Sie den Zugriff auf die Personen, die ihn benötigen, also die Begleitung. Drittens: Löschen Sie die Angaben nach der Fahrt und sagen Sie den Eltern vorher, wann das geschieht.

Praktisch heißt das auch: Notfalllisten mit Gesundheitsangaben gehören nicht in eine Chatgruppe und nicht auf einen privaten Cloud-Speicher. Wenn Sie digitale Werkzeuge einsetzen, prüfen Sie, wo die Daten liegen und wer sie einsehen kann.

Digital organisieren statt auf Papier

An den meisten Schulen läuft die Organisation einer Fahrt noch über drei getrennte Kanäle: Elternbriefe auf Papier, Rückfragen per Mail und kurzfristige Absprachen in einer Chatgruppe. Das funktioniert, kostet aber Zeit und führt regelmäßig dazu, dass eine Information genau dort fehlt, wo sie gebraucht wird.

Wer das digital abbildet, gewinnt vor allem an drei Stellen. Beim Einsammeln der Angaben, weil jede Familie selbst einträgt und Sie den Stand jederzeit sehen. Bei der Kommunikation, weil eine Ansage alle gleichzeitig erreicht und Sie erkennen können, wer sie gelesen hat. Und bei der Abrechnung, weil sich die Beträge automatisch auf die Gruppe verteilen lassen.

Worauf Sie bei digitalen Werkzeugen achten sollten

  • Serverstandort und Auftragsverarbeitung. Auf einer Klassenfahrt fallen Gesundheitsdaten Minderjähriger an. Klären Sie, wo diese liegen und ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorliegt.
  • Rollen und Sichtbarkeit. Eltern sollten das Programm sehen, aber nicht die Angaben anderer Familien.
  • Löschfristen. Ein Werkzeug, das Daten von selbst löscht, nimmt Ihnen eine Pflicht ab, die sonst gern liegenbleibt.
  • Offline-Tauglichkeit. Im Reisebus, im Museum und im Ausland ist der Empfang unzuverlässig. Das Programm muss trotzdem abrufbar sein.
  • Kein Rückkanal in der Ansage. Ein Informationskanal ohne Antwortfunktion erspart Ihnen die abendliche Moderation einer Chatgruppe.

Wichtig ist dabei weniger, dass ein Werkzeug modern aussieht, als dass es ohne Einarbeitung funktioniert. Eltern und Schüler:innen nutzen es genau einmal pro Fahrt; alles, was eine Erklärung braucht, wird nicht benutzt.

Die erste eigene Klassenfahrt

Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrt verantworten, ist die häufigste Sorge nicht das Programm, sondern die Frage, was man übersehen könnte. Drei Dinge helfen erfahrungsgemäß mehr als jede Checkliste.

Suchen Sie sich eine erfahrene Begleitung. Eine Kollegin oder ein Kollege, die schon mehrere Fahrten gemacht haben, kennen die Stolperstellen Ihrer Schule und die Wege im Sekretariat. Das ist mehr wert als jeder Leitfaden.

Fangen Sie klein an. Drei Tage in erreichbarer Entfernung sind für eine erste Fahrt eine bessere Wahl als eine Woche im Ausland. Der Organisationsaufwand wächst nicht linear mit der Dauer, sondern eher sprunghaft.

Schreiben Sie alles auf, was schiefgeht. Beim ersten Mal geht immer etwas schief, das ist normal und meistens harmlos. Notieren Sie es noch auf der Rückfahrt. Bei der zweiten Fahrt ist diese Liste Ihr wichtigstes Werkzeug.

Häufige Fragen

Wie lange im Voraus sollte man eine Klassenfahrt planen?

Neun bis zwölf Monate gelten als komfortabler Vorlauf. In der Hochsaison zwischen Mai und Juli und bei beliebten Zielen wie Berlin, München oder der Ostsee sollten Sie eher zwölf Monate einplanen, weil Gruppenunterkünfte dann früh ausgebucht sind.

Wer genehmigt eine Klassenfahrt?

Die Schulleitung. Sie prüft dabei, ob die Fahrt zu den Grundsätzen der Schulkonferenz passt und ob die Finanzierung gesichert ist. Die Schulkonferenz selbst legt vorab fest, wie oft Fahrten stattfinden, wie lange sie dauern und was sie höchstens kosten dürfen.

Was darf eine Klassenfahrt kosten?

Dafür gibt es keinen bundesweiten Betrag. Die Obergrenze ergibt sich aus den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes und dem Beschluss Ihrer Schulkonferenz. Den geltenden Wert erfahren Sie im Sekretariat.

Müssen alle Schüler:innen mitfahren?

Eine Klassenfahrt ist eine schulische Veranstaltung, deshalb besteht in der Regel Teilnahmepflicht. Wer nicht mitfährt, nimmt am Unterricht einer anderen Klasse teil. Befreiungen sind im Einzelfall möglich, etwa aus gesundheitlichen Gründen, und werden von der Schule entschieden.

Wer zahlt, wenn eine Familie sich die Fahrt nicht leisten kann?

Familien mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können die Kosten erstattet bekommen, etwa bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Der Antrag läuft über Jobcenter oder Kommune und sollte vor der Fahrt gestellt werden. Daneben helfen Fördervereine und zielabhängige Zuschüsse.

Wie organisiert man eine Klassenfahrt digital?

Die drei Bereiche mit dem größten Nutzen sind das Einsammeln der Teilnehmerangaben, die Kommunikation mit Eltern und Klasse und die Abrechnung. Achten Sie bei der Auswahl eines Werkzeugs auf Serverstandort, klare Rollen, automatische Löschfristen und darauf, dass das Programm auch ohne Empfang abrufbar ist.

Wie erreiche ich Eltern zuverlässig, ohne eine Chatgruppe aufzumachen?

Sinnvoll ist ein Kanal, der in eine Richtung funktioniert: Die Reiseleitung schreibt, alle bekommen die Nachricht, und eine Lesebestätigung zeigt, wer sie zur Kenntnis genommen hat. Ohne Antwortfunktion entsteht kein Gesprächsverlauf, den abends jemand moderieren muss.

Ich organisiere meine erste Klassenfahrt. Womit fange ich an?

Mit dem Rahmen: Fragen Sie im Sekretariat nach den Grundsätzen der Schulkonferenz und den Richtlinien Ihres Bundeslandes. Erst danach lohnt sich die Suche nach Zielen. Nehmen Sie außerdem eine erfahrene Begleitperson mit und planen Sie für die erste Fahrt eher drei Tage in erreichbarer Entfernung als eine Woche im Ausland.

Wie viele Begleitpersonen braucht eine Klassenfahrt?

Üblich sind zwei Begleitpersonen pro Klasse. Die genaue Zahl hängt von Gruppengröße, Alter und Programm ab und ist in den Richtlinien Ihres Bundeslandes geregelt. Bei gemischten Gruppen wird meist erwartet, dass Begleitpersonen beiderlei Geschlechts dabei sind.

Wie lange darf man Gesundheitsangaben aufbewahren?

Nur so lange, wie die Fahrt sie erfordert. Nach der Rückkehr entfällt der Zweck, damit sind die Angaben zu löschen. Teilen Sie den Eltern beim Einsammeln mit, wer die Daten sieht und wann sie gelöscht werden.

Darf die Klasse sich vor Ort frei bewegen?

Bei älteren Jahrgängen ist das üblich, wenn Gruppengröße, Zeiten, Regeln und Erreichbarkeit vorher klar vereinbart sind und die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben. Die Aufsichtspflicht endet dadurch nicht, sie wird an die Reife der Gruppe angepasst. Halten Sie die Absprachen schriftlich fest.

Werkzeug

Wenn Sie das digital erledigen wollen

Der größte Teil dieser Liste ist Organisation: Angaben einsammeln, Erinnerungen schicken, Programm verteilen, am Ende abrechnen. Genau dafür haben wir Explority gebaut. Teilnehmende und Eltern treten über einen Code bei, tragen ihre Angaben selbst ein und sehen das Programm. Die Notfallliste entsteht daraus automatisch, und die Daten löschen sich nach der Fahrt von selbst.

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